Skip to content

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

Besten Dank für das Vertrauen und Interesse, das Sie uns entgegenbringen. Wir empfehlen Ihnen, die nachfolgenden «Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen» sorgfältig zu lesen, denn sie zeigen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir Ihnen gegenüber einstehen und welche Verpflichtungen Sie uns gegenüber eingehen.

1. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Ihnen und Holiday Partner kommt mit der Bestätigung Ihrer schriftlichen, telefonischen, elektronischen (online) oder persönlichen Anmeldung (Buchung) zustande. Innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Abschluss der Buchung (massgebend ist das Datum der Reisebestätigung/ Faktura), können Sie kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Diese Regelung gilt nicht für Buchungen, die weniger als 31 Tage vor der Abreise erfolgen oder für Buchungen, die eine spezielle Rückfrage beim Leistungsträger erfordern (ausser Kontingentbuchungen). Mit der Überweisung Ihrer Anzahlung bestätigen Sie, von den Reisebedingungen Kenntnis genommen zu haben.

1.1. Als Reiseveranstalter verpflichtet sich Holiday Partner:

Die versprochenen Leistungen der Reise gemäss der Leistungsbeschreibung des zum Zeitpunkt Ihrer Buchung gültigen Reiseprospektes/ Inserats und der Bestätigung sorgfältig zu erbringen.

1.2. Als Reiseteilnehmer(in) verpflichten Sie sich:

  • den für die Reise vereinbarten Pauschalpreis sowie die im Pauschalpreis nicht inbegriffenen Sonderleistungen (z.B. Versicherungsprämien, Visagebühren, Exkursionen, Gebühren für fakturierte Extraleistungen und Buchungsgebühren) zu bezahlen.
  • die notwendigen Reisedokumente zu besorgen und die jeweils gültigen Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen des Reiselandes einzuhalten.

2. Preise / Buchungsgebühren

Unsere Preise verstehen sich (wo nicht speziell erwähnt) pro Person in Schweizer Franken bei Unterkunft im Doppelzimmer. Die Preise können unserer Ausschreibung entnommen werden. Die Gültigkeit der ausgeschriebenen Preise für die Verlängerungen und die maximale Aufenthaltsdauer können beschränkt werden. Früher publizierte Preise eines Angebotes (z.B. im Katalog, Prospekt, Internet) werden mit der Neuausgabe des gleichen Angebotes (z.B. im Katalog, Prospekt, Internet) für neu buchende Kunden ungültig. Es sind die jeweils bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Zusätzlich zum publizierten Preis wird pro Person eine Buchungsgebühr von Fr. 24.- berechnet, höchstens aber Fr. 48.- pro Auftrag. Ihr Reisebüro kann ausserdem eine Auftragspauschale und Kostenanteile für die Reservation und die Bearbeitung verrechnen. Für Buchungen von «Nur-Landarrangements» ( z.B. Unterkunft oder Rundreise ohne publizierte Flug- oder Bus-Leistung) verrechnen wir einen Zuschlag von Fr. 30.- pro Person, höchstens Fr. 60.- pro Auftrag.

2.1. Zahlungsbedingungen

  • Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung fällig und der Buchungsstelle umgehend zu entrichten. Sie beträgt 30% des Arrangementpreises.
  • Die Restzahlung hat spätestens 30 Tage vor Abreise zu erfolgen. Bei Buchungen innerhalb von 4 Wochen vor Abreise ist der Gesamtbetrag bei Vertragsabschluss fällig und spätestens 5 Tage nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen, spätestens jedoch vor Abreise.

2.2. Preisänderungen

Es ist möglich, dass die in den Prospekten/ Inseraten publizierten Preise erhöht werden müssen, insbesondere in folgenden Fällen:

  • bei nachträglichen Preiserhöhungen oder Tarifänderungen unabhängiger Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge)
  • bei Erhöhung oder Neueinführung staatlicher Abgaben und Gebühren (z.B. Sicherheits- und Flughafentaxen)
  • bei staatlich verfügten Preiserhöhungen (z. B. Mehrwertsteuer etc.)
  • bei Wechselkursänderungen. In diesen Fällen behalten wir uns vor, Preiserhöhungen, verglichen mit den in den Prospekten/ Inseraten angegebenen Preisen, weiterzubelasten, jedoch spätestens bis 22 Tage vor dem vereinbarten Reisetermin. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des publizierten und bestätigten Pauschalpreises, haben Sie das Recht, innert 5 Tagen kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder ohne Mehrkosten auf eine von uns allenfalls offerierte, andere Reise umzubuchen. Bereits geleistete Zahlungen werden Ihnen im Falle des Rücktritts schnellstmöglich ohne jeglichen Abzug erstattet.

3. Sie können Ihre Reise nicht antreten (Annullierung) oder ändern ihren Vertrag

3.1. Annullierung

Falls Sie die Reise am vereinbarten Reisetermin nicht antreten können, müssen Sie dies unverzüglich mittels eingeschriebenem Brief unter Angabe des Grundes und Beilage bereits ausgehändigter Reisedokumente mitteilen. Nebst einer Bearbeitungsgebühr und der Versicherungsprämien bezahlen Sie, je nach Datum des Rücktritts vom Vertrag, die folgenden Kosten in Prozenten vom Arrangementpreis:

Tage vor Abreise

  • 30 – 15 Tage 30%
  • 14 – 8 Tage 50%
  • 7 – 0 Tage 80%

Bis zu einem Arrangementpreis von Fr. 500.- pro Person beträgt die obengenannte Bearbeitungsgebühr Fr. 50.- pro Person. Übersteigt der Arrangementpreis Fr. 500.- pro Person, entspricht die Bearbeitungsgebühr Fr. 100.- pro Person, höchstens jedoch Fr. 200.– pro Auftrag. Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Meldung, zu spätes Erscheinen am Abflugs- oder Abreiseort oder Verpassen des Abflugs oder der Abfahrt wegen ungenügender Reisepapiere betragen die Annullationskosten 100%. Für Flugreisen, Kreuzfahrten, Schiffsreisen und Spezialreisen gelten abweichende Annullierungsbedingungen, welche bei der jeweiligen Ausschreibung publiziert werden bzw. in der Reisebestätigung enthalten sind. Die branchenüblichen Bearbeitungs- und Buchungsgebühren der Reiseveranstalter/–büros für Annullation und Billette für Veranstaltungen, die im Rahmen eines Reisearrangements gebucht worden sind, werden vergütet. Eine nachträgliche Stornierung der Annullations- und Assistance-Versicherung ist zudem nicht möglich und die Prämie ist auch im Annullierungsfall geschuldet.

3.2. Ersatzperson

Vorausgesetzt, dass die beteiligten Unternehmen Änderungen akzeptieren, keine behördlichen Anordnungen, gesetzliche Vorschriften oder Tarifbestimmungen entgegenstehen, ist der Eintritt einer Ersatzperson unter den gleichen Voraussetzungen gestattet, sofern sie die besonderen Erfordernisse der Reise erfüllt. Bedingungen:

  • Nebst der Ersatzperson haften Sie persönlich für die Bezahlung des Reisepreises und allfälliger Gebühren.
  • Beachtung einer Änderungsfrist von mindestens 2 Werktagen, bei Fernflugreisen zusätzlich unter Vorbehalt der organisatorischen Möglichkeiten.

3.3. Änderung

Für Namensänderungen, Umbuchungen des Reisedatums oder der Unterkunft nach Vertragsabschluss belasten wir Sie mit einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.– jedoch höchstens Fr. 200.– pro Auftrag bei Arrangements mit Flugleistung. Bei allen anderen Leistungen berechnen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.- pro Person, jedoch höchstens Fr. 100.- pro Auftrag. Für Umbuchungen innerhalb der Annullationsfristen gemäss Abschnitt 3.1. sind ausserdem die prozentualen Annullationskosten geschuldet.

4. ANNULLATIONSSCHUTZ – UND PERSONEN ASSISTANCE-VERSICHERUNG

Die Prämie des Anullationsschutzes ist im Arrangementpreis nicht inbegriffen. Sofern Sie nicht privat gegen diese Risiken versichert sind (z.B. ETI Schutzbrief, AXA-Winterthur etc.), empfehlen wir den Abschluss des Annullationsschutzes. Dieser kostet je nach Arrangementpreis zwischen Fr. 35.– und Fr. 89.– pro Person und enthält zusätzlich zum Annullationsschutz auch die Personen-Assistance der Hanse- Merkur für Reisezwischenfälle (siehe 4.4.).

Der Annullationsschutz bietet Ihnen vor der Reise (prozentuale Annullationskosten gemäss Abschnitt 3.1. und 3.3. exkl. Bearbeitungsgebühren) und die Personen-Assitance der HanseMerkur während der Reise (SOS) eine umfassende Absicherung.

4.1. Annullierungsschutz – Gedeckte Ereignisse

Die unter dem Annullierungsschutz gedeckte Person oder der gleichzeitig gebuchte Reisebegleiter, sofern diese/r die Reise alleine antreten müsste,

  • erkrankt ernsthaft, leidet an erheblichen Schwangerschaftsbeschwerden, erleidet durch einen Unfall schwere Verletzungen oder stirbt
  • kann die Reise nicht antreten oder muss zurückreisen, weil eine persönlich sehr nahestehende Person oder die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter am Arbeitsplatz ernsthaft erkrankt, an erheblichen Schwangerschaftsbeschwerden leidet, durch einen Unfall schwere Verletzungen erleidet oder stirbt oder weil an Hausrat oder Gebäude der versicherten Person oder des gleichzeitig gebuchten Reisebegleiters ein grosser Schaden entstanden ist und die Anwesenheit der versicherten Person bzw. des gleichzeitig gebuchten Reisebegleiters zu Hause oder am Arbeitsplatz deshalb erforderlich ist.

4.2. Kein Anspruch auf Leistungen der Versicherung besteht:

4.2.1. Für Ereignisse, die bei Abschluss des Annullationsschutzes bzw. Buchung der Reise bereits eingetreten sind oder erkennbar waren.

4.2.2. Schäden und Ereignisse als Folge einer behördlichen Verfügung, einer strafbaren Handlung, von Teilnahme an gewagten Handlungen mit besonderen Risiken, von Trunkenheit, Drogen- und Arzneimittelmissbrauch, vorsätzlichem/grobfahrlässigem Handeln oder Unterlassen einer versicherten Person.

4.3. Weitere Bestimmungen zur Annullationsschutz:

4.3.1. Leidet eine versicherte Person an einer chronischen Krankheit, ohne dass deswegen die Reise bei Abschluss des Annullationsschutzes in Frage gestellt erscheint, werden die entstehenden versicherten Kosten übernommen, wenn die Reise wegen schwerer, akuter Verschlimmerung dieser Krankheit annulliert werden muss. Dies gilt auch, wenn die versicherte Person in einem solchen Fall als Folge einer chronischen Krankheit unerwartet stirbt. Nicht gedeckt sind Schäden, die entstehen, wenn die versicherte Person die vorgeschriebenen minimalen Eincheckzeiten missachten und dadurch die Reise nicht angetreten oder nicht fortgesetzt werden kann.

4.3.2 Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses ist Holiday Partner sofort zu informieren und die erforderlichen Beweismittel (Arztattest, amtl. Bescheinigung usw.) zur Verfügung zu stellen.

4.3.3. Heilungskosten (Arzt, Spital) sind nicht gedeckt.

4.4. Personen Assistance Schutz für Reisezwischenfälle

Die Personen Assistance für Reisezwischenfälle der HanseMerkur schützt Sie vor einer Reihe von Risiken während Ihrer Reise. Kunden, die diesen SOS-Schutz für Reisezwischenfälle der HanseMerkur bei Holiday Partner AG abgeschlossen haben, erhalten mit der Buchungsbestätigung ein Merkblatt, welches die detaillierten Versicherungsleistungen enthält.

5. Wir können die Reise nicht Durchführen oder müssen diese vorzeitig abbrechen.

5.1. Mindestbeteiligung/wesentliche Leistungsänderung vor Abreise:

Für alle publizierten Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die je nach Reise unterschiedlich sein kann. Beteiligen sich an einer Reise zuwenig Teilnehmer oder liegen besondere Umstände vor, die uns vor der Abreise zu einer wesentlichen Änderung der angebotenen Leistungen zwingen, können wir die Reise bis 22 Tage vor dem vereinbarten Reisetermin absagen. In beiden Fällen bemühen wir uns, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm anzubieten. Ist das Ersatzprogramm günstiger, vergüten wir Ihnen den Preisunterschied. Ist ein Ersatzprogramm nicht möglich oder Sie verzichten darauf, erstatten wir Ihnen die bereits geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

5.2. Höhere Gewalt und Streiks

  • Liegen Gründe vor, welche die Durchführung einer Reise verunmöglichen, wie höhere Gewalt, kriegerische  Ereignisse, Unruhen, Streiks, behördliche Massnahmen, Entzug oder Verweigerung von Landerechten oder  Umstände, die aus Sicht des Veranstalters zur Gefährdung von Leben und Gesundheit führen könnten, kann  Holiday Partner auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten.
  • Muss aus den oben erwähnten Gründen die Reise oder der Aufenthalt abgebrochen werden, bemüht sich  Holiday Partner, die Reiseteilnehmer so schnell wie möglich in ein anderes Feriengebiet oder in die Schweiz  zurückzubringen. Holiday Partner ist berechtigt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung die nachweislich  erbrachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

6. Haftungsbestimmungen

6.1. Allgemein:

Holiday Partner haftet Ihnen gegenüber als Reiseveranstalter für sorgfältige Auswahl, Organisation und  Beschaffung der vereinbarten Reiseleistungen. Massgeblich sind die Vereinbarungen bei Vertragsabschluss. Änderungen bleiben vorbehalten.

6.2. Leistungsausfall:

a) aus Verschulden von Holiday Partner oder des Leistungsträgers: Bei einem Ausfall der vereinbarten   Leistung vergütet Ihnen Holiday Partner den Ausfall oder Mehraufwand, sofern unsere Reiseleitung oder  Vertretung an Ort keine gleichwertige Ersatzleistung offerieren konnte. Die Haftung bleibt auf den  unmittelbaren Schaden beschränkt.

b) Sagt ein Künstler seinen Auftritt ab oder wird ein Konzert vom Veranstalter abgesagt, bemüht sich Holiday Partner um möglichst gleichwertigen Ersatz oder erstattet Ihnen den Ticketpreis des ausgefallenen Konzertes zurück. Die Reise wird dennoch durchgeführt.

c) durch unvorhersehbare Umstände oder höhere Gewalt: Holiday Partner haftet nicht für Programmänderungen, die auf Flug- oder Busverspätungen, Streiks, höhere Gewalt, behördliche Massnahmen oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, für die Holiday Partner nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind.

d) Unfälle und Erkrankungen: Bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung, die von Holiday Partner schuldhaft verursacht wurden, haftet Holiday Partner für den unmittelbaren Schaden. Haftet Holiday Partner für Schäden, die von beauftragten Unternehmen (Hotels, Fluggesellschaften etc.) verursacht wurden, sind Ihre Schadenersatzansprüche an Holiday Partner abzutreten. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei Benützung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn-, Schiffs-, Busunternehmen etc.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben.

e) Sachschäden: Holiday Partner haftet im Falle von Verlust, Diebstahl, Vermögensschäden und Sachschäden nur, wenn Holiday Partner oder die örtliche Vertretung ein Verschulden trifft. Falls eine Haftung besteht, ist die Schadenersatzpflicht des Reiseveranstalters grundsätzlich auf den zweifachen Reisepreis beschränkt  (vorbehältlich der Haftbeschränkungen in internationalen Übereinkommen).

f ) Besondere Veranstaltungen: Ausserhalb des Pauschalarrangements können am Reiseziel örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden, die aufgrund lokaler Gegebenheiten mit besonderen Risiken verbunden sind oder besondere physische Voraussetzungen verlangen. Sie buchen solche Veranstaltungen auf Ihr eigenes Risiko. Holiday Partner lehnt dabei jegliche Haftung ab, sofern für solche Angebote nicht Holiday Partner oder unsere örtliche Vertretung als Veranstalter verantwortlich zeichnen.

g) Versicherungsschutz: Die Haftung des Reiseveranstalters ist gemäss den Haftungsbestimmungen beschränkt, ebenso die Haftungen der Fluggesellschaften oder übrigen Transportunternehmungen, die sich nach den internationalen Abkommen bzw. nationalen Gesetzen richten. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Transportunternehmungen in verschiedenen Ländern mangels gesetzlicher Grundlagen nur über einen ungenügenden Versicherungsschutz für Unfälle verfügen. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Versicherungsschutz zu prüfen und allenfalls für die Dauer der Reise entsprechende Reiseversicherungen  abzuschliessen, wie z. B. Reisegepäck-, Reiseunfall-und/oder Reisekrankenversicherungen.

6.3. Beanstandungen/Ersatzansprüche

Wird eine vereinbarte Leistung mangelhaft oder überhaupt nicht erbracht, sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei unserer örtlichen Reiseleitung oder der Holiday Partner Vertretung sofortige und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Ist Abhilfe oder eine angemessene Lösung innert 48 Stunden nicht möglich, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Kann eine gleichwertige Ersatzleistung nicht erbracht werden, haben Sie Anspruch auf eine Preisminderung oder, gegen Beleg, auf Ersatz der Kosten bei eigener Abhilfe im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Leistung. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Falls ein Leistungsmangel eintritt oder Ihnen die Fortsetzung der Reise oder des Aufenthalts  wegen schwerwiegender Mängel nicht mehr zugemutet werden kann, so müssen Sie sich Ihre Beanstandung  von unserer Reiseleitung oder örtlichen Holiday Partner Vertretung bestätigen lassen. Ihre Beanstandung und die Bestätigung unserer Reiseleitung oder örtlichen Holiday Partner Vertretung ist uns zur  Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unmittelbar, spätestens aber 20 Tage nach Ihrer Rückkehr einzureichen. Schadenersatzansprüche später eintreffender Beanstandungen oder solche ohne Bestätigung unserer Reiseleitung/Vertretung können von Holiday Partner abgelehnt werden.

7. Verschiedenes

7.1. Transport

Kann ein publiziertes Transportunternehmen aus nicht vorhersehbaren Gründen die vereinbarten Leistungen nicht zeitgerecht mit den vorgesehenen Transporttyp durchführen, behalten wir uns vor, den Transport mit einem anderen Unternehmen auszuführen. Sie erhalten die definitiven Abfahrtsorte und –zeiten mit dem Reiseprogramm.

7.2. Einsteigeorte

Die Anfahrt einzelner Einsteigeorte ist von Mindestteilnehmerzahlen abhängig. Wird diese nicht erreicht,  behält sich der Transporteur aus logistischen und ökologischen Gründen vor, alternative Einsteigorte anzubieten. In solchen Ausnahmefällen, werden Sie spätestens 22 Tage vor Abreise kontaktiert.

7.3. Pass, Visa, Impfungen

Mit der Reisebestätigung übersenden wir Ihnen ausführliche Informationen über die bei der Reise notwendigen Formalitäten für Schweizer Bürger sowie für Ausländer, sofern uns diese ihre Nationalität bei Buchungsabschluss bekanntgeben. Holiday Partner übernimmt keine Haftung für Einreiseverweigerung aufgrund fehlender oder ungenügender Reisepapiere oder nicht erhaltener Visa.

7.4. Reisedokumente

Die Reisedokumente erhalten Sie, nach Eingang der vollständigen Zahlung, in der Regel 10 Tage vor Abreise.

7.5. Zimmerräumung

In der Regel sind die Unterkünfte am Ankunftstag zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bezugsbereit und müssen am letzten Tag der bestätigten Unterkunft bis spätestens um 11.00 Uhr geräumt werden. Dies gilt auch bei Ankunft am frühen Morgen oder bei Abreise am späten Abend oder nach Mitternacht.

7.6. Zusatzbetten

Zusatzbetten in Doppelzimmern sind in der Regel Klappbetten, die etwas schmaler sind und den Komfort  insbesondere bei Benützung durch Erwachsene beeinträchtigen können.

7.7. Sonderwünsche,

die auf der Bestätigung vermerkt werden, sind grundsätzlich unverbindlich und nicht Vertragsbestandteil.

7.8. Soziale Verhaltensregeln bei Gruppenreisen

Bei den publizierten Reisen handelt es sich um Gruppenreisen. Für ein gutes Gelingen der Reisen und für ein gutes Gruppenklima während der Reise, ist ein soziales Verhalten der einzelnen Reiseteilnehmer gefordert. Das übermässige Trinken von Alkohol, der Konsum von Drogen, Aggresivität oder Gewalt gegenüber anderen Reiseteilnehmern, der Reiseleitung oder dem Chauffeur so wie eine stark vernachlässigte Körperhygiene eines Reiseteilnehmers werden auf unseren Reisen nicht geduldet. Dies zum Schutz der anderen Reiseteilnehmer.
Der Veranstalter behält sich vor, Gäste, die gegen soziale Verhaltensregeln verstossen von der Reise auszuschliessen. In diesem Fall erlöschen sämtliche Leistungsansprüche des fehlbaren Reiseteilnehmers.

7.9. Betreuung während der Reise

Der Veranstalter stellt in den meisten Fällen eine Reiseleitung, die für das Wohl aller Gäste zuständig ist. Die Reiseleitung ist jedoch nur im Notfall für intensive Einzelbetreuungen zuständig. Gäste, die aus gesundheitlichen Gründen assistiert werden müssen (Hilfe beim Ein- und Aussteigen, beim Gehen etc.), haben die Assistenz durch eine Begleitperson selber sicherzustellen.

7.10. Für die zu erbringende Leistung

sind ausschliesslich die jeweiligen Prospekte oder Inserate massgebend, für welche Holiday Partner als Veranstalter verantwortlich zeichnet. Andere Prospekte (Hotelprospekte und anderes, nicht von uns produziertes Informationsmaterial) sind nicht Gegenstand des Reisevertrages und Holiday Partner haftet  nicht für die darin enthaltenen Angaben.

8. Ombudsman

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Adresse: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich.

9. Gerichtsstand

Im Verhältnis zwischen Ihnen und Holiday Partner AG ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen können nur am Sitz der Holiday Partner AG in Altendorf SZ eingereicht werden.

Veranstalter: Holiday Partner AG
Talstrasse 24
8852 Altendorf SZ

10. Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Kreuzfahrten & Flussfahrten

Neben den hier aufgeführten Konditionen gelten für jede Kreuzfahrt auf unserer Website auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Veranstalters der Reise.

Diese AGB werden Ihnen auch vor Abschluss der Buchung zur Verfügung gestellt. Sie können diese zusätzlich in der unten stehenden Liste aller Veranstalter einsehen. Um die entsprechenden AGB im PDF-Format zu öffnen, klicken Sie bitte auf den Namen des Veranstalters.

An den Anfang scrollen